§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungsdienstleistungen zwischen dem Vermittler „Leih-Enkel" (nachfolgend „Vermittler") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Senior"). Abweichende Bedingungen des Seniors finden keine Anwendung.
(2) Der Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Senior kommt zustande, sobald der Senior die AGB durch die aktive Erklärung „Ich habe die AGB gelesen und stimme zu" per WhatsApp, E-Mail oder in Textform bestätigt hat. Eine bloße Nutzung der Vermittlungsgruppe gilt nicht als Zustimmung.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vermittlerrolle
(1) Der Vermittler bringt Senioren und junge Helfer:innen zusammen. Der Vermittler wird nicht selbst Vertragspartner des zwischen Senior und Helfer:in geschlossenen Dienstvertrages.
(2) Der Vermittler schuldet ausschließlich die Herstellung des Erstkontakts. Eine Erfolgsgarantie für das Zustandekommen eines Dienstvertrages wird nicht übernommen.
(3) Der Vermittler übernimmt keine Prüfung der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit oder Qualifikation der Helfer:innen. Der Senior ist verpflichtet, sich vor der ersten Zusammenarbeit selbst ein Bild von der Eignung der Helfer:in zu machen.
§ 3 Vermittlungsprovision
(1) Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Kontaktherstellung zwischen Senior und Helfer:in eine Vermittlungsprovision. Der Provisionsanspruch entsteht in dem Zeitpunkt, in dem Senior und Helfer:in eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Erbringung einer Dienstleistung treffen.
(2) Die Provisionshöhe bemisst sich nach dem zwischen Senior und Helfer:in vereinbarten Bruttoentgelt. Bei einem Auftragswert bis einschließlich 30,00 Euro beträgt die Provision 2,50 Euro. Bei einem Auftragswert über 30,00 Euro beträgt die Provision 10 Prozent des Auftragswerts.
(3) Kann der Vermittler den genauen Auftragswert nicht feststellen, gilt hilfsweise ein Stundenlohn von 16,76 Euro als vereinbart.
(4) Die Provision ist vom Senior zusätzlich zum vereinbarten Helferentgelt zu zahlen. Sie wird nicht vom Lohn der Helfer:in abgezogen. Eine Aufrechnung des Seniors mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
§ 4 Vermittlungsgebühr bei wiederholter Nutzung der Community
(1) Jeder Auftrag, der über die vom Vermittler bereitgestellte Community (insbesondere die WhatsApp-Gruppe) zwischen Senior und Helfer:in zustande kommt, gilt als eigenständige Vermittlungsleistung des Vermittlers – unabhängig davon, ob sich Senior und Helfer:in bereits aus früheren Vermittlungen kennen oder nicht.
(2) Für jeden über die Community zustande gekommenen Auftrag wird die vereinbarte Vermittlungsgebühr gemäß § 3 dieser AGB fällig. Dies gilt auch für Folgeeinsätze zwischen denselben Parteien.
(3) Eine Umgehung dieser Regelung durch private Kontaktaufnahme außerhalb der Community, die auf einem über die Community hergestellten Erstkontakt beruht, wird durch die Nachfolgeprovision gemäß § 5 dieser AGB abgedeckt.
§ 5 Nachfolgeprovision
(1) Kommt zwischen demselben Senior und derselben Helfer:in innerhalb von einem Jahr ab dem Erstkontakt ein weiterer Dienstleistungsvertrag zustande, der nicht über die Community abgewickelt wird, gilt dieser ebenfalls als durch den Vermittler vermittelt.
(2) Der Vermittler erhält für einen solchen Folgeeinsatz eine Provision in gleicher Höhe wie für den Erstkontakt.
(3) Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entfällt nur dann, wenn Senior und Helfer:in dem Vermittler schriftlich nachweisen, dass sie den Kontakt bereits vor der Vermittlung durch den Vermittler kannten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Senior ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Der Senior kann die Provision wahlweise per Prepaid-Guthaben, per monatlicher Rechnung, in bar, über benannte Angehörige oder im Rahmen eines Abonnement-Modells bezahlen. Die genauen Bedingungen der jeweiligen Zahlungsmethode werden dem Senior vor der ersten Nutzung mitgeteilt.
(3) Der Senior ist verpflichtet, dem Vermittler jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die durch die Dienstleistung der Helfer:in verursacht werden, insbesondere nicht für Sachschäden oder Vermögensschäden.
(2) Der Vermittler haftet für eigenes Verschulden ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Der Senior ist verpflichtet, die Helfer:in vor Arbeitsbeginn auf die Notwendigkeit einer eigenen Privathaftpflichtversicherung hinzuweisen. Der Vermittler übernimmt keine Prüfung, ob die Helfer:in über eine solche Versicherung verfügt.
(4) Der Vermittler haftet nicht für technische Ausfälle der genutzten Kommunikationskanäle.
§ 8 Verhalten in der Vermittlungsgruppe
(1) Der Senior verpflichtet sich, in der Vermittlungsgruppe ausschließlich seinen Vornamen zu verwenden. Die Angabe von Nachnamen, Adressen oder Telefonnummern ist in der Gruppe untersagt.
(2) Persönliche Daten sind ausschließlich im privaten Chat mit dem Vermittler oder der Helfer:in auszutauschen.
(3) Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermittler vor, den Senior aus der Gruppe zu entfernen.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vermittlung und Abrechnung auf Basis der DSGVO.
(2) Der Senior willigt ein, dass seine Daten im erforderlichen Umfang an die vermittelte Helfer:in weitergegeben werden dürfen.
(3) Der Senior kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Für Streitigkeiten zwischen dem Vermittler und dem Senior gilt österreichisches Recht.
(3) Für Streitigkeiten mit Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist der Gerichtsstand am Wohnsitz des Seniors zuständig.
Stand: April 2026 | Impressum | Datenschutzerklärung